Erhöhen Sie die Attraktivität Ihrer Immobilie mit einer Ladestation
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*Ladestationen müssen bis zum Stichtag 30. September 2022 betriebsfertig installiert, kommunikations- und remotefähig sowie an das Backend eines Betreibers angeschlossen sein. Der Antragsteller ist verpflichtet, einen Betreibervertrag abzuschließen. Die aus diesem Vertrag entstehenden Kosten sind förderfähig. Die Nutzer willigen ein, dass die Ladeleistung während eines Ladevorgangs für kurze Zeiträume beschränkt werden kann. Zum Zweck der wissenschaftlichen Begleitforschung werden Daten zu den Ladevorgängen während des Projektzeitraums erfasst.